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Dorfentwicklung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Niddatal ist bis 2028 ein Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung. Als wichtige Grundlage wurde hierzu ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet, welches am 08.10.2024 von Stadtverordnetenversammlung final beschlossen wurde. Dieses Konzept ist als „Zukunftsplan“ für die Entwicklung der Stadt Niddatal mit ihren jeweiligen Stadtteilen zu verstehen.

Ein zentrales Ziel der hessischen Dorfentwicklung liegt in der Steigerung der Lebensqualität, etwa durch Stärkung der Infrastruktur und Steigerung der Attraktivität ländlicher Kommunen als Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte. Zugleich sollen aber auch übergeordnete gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt einer intakten Umwelt Berücksichtigung finden.

Aus den Mitteln der Dorfentwicklung können sowohl öffentliche Vorhaben (z.B. Ausstattung von Bürgerhäusern, Gestaltung von Dorfplätzen), private Maßnahmen (Instandhaltung von Gebäuden, Gestaltung von Hofflächen) als auch bürgerschaftliche Aktivitäten gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der WIBank und des HMLU.

Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Es können nur Bauvorhaben gefördert werden, die im abgegrenzten Fördergebiet liegen oder es sich bei dem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal handelt.

Die entsprechenden Förderkonditionen ergeben sich aus der aktuell gültigen Richtlinie.

Es kann eine Förderung für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen beantragt werden. Dabei muss die Maßnahme auf Grundlage regionaltypischer Bauweise durchgeführt werden (Informationen in der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“). Für jedes Vorhaben kann je Objekt ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten gewährt werden.

Es gelten folgende Obergrenzen:
• 45.000 Euro z. B. bei Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage
• 60.000 Euro bei Kulturdenkmälern
• 200.000 Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z. B. Scheunen, bis zu drei Wohneinheiten

Grundlage für kommunale Maßnahmen in der Dorfentwicklung ist das kommunale Entwicklungskonzept (KEK). Mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie einer eigens dafür gegründeten Steuerungsgruppe hat die Stadt Niddatal Handlungsfelder und Schwerpunkte erarbeitet, in denen sie Maßnahmen umsetzen möchten.

Beispielhafte kommunale Vorhaben sind die Sanierung und Umbaumaßnahmen von öffentlichen Liegenschaften, die Gestaltung eines Dorfplatzes oder auch die Ansiedlung eines digitalen Nahversorgers (nicht abschließend). Alle erarbeiteten Maßnahmen finden Sie KEK (siehe Downloads).

Vor der Antragstellung muss eine städtebauliche Erstberatung zum Objekt durch das zuständige Beratungsbüro des jeweiligen Förderschwerpunktes erfolgen (nur bei Privatpersonen). Diese ist für die Antragstellenden kostenlos. Bei Interesse an einer Förderung sollte ebenfalls der Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin der Strukturförderung des Wetteraukreises Frau Desiree Albrecht melden. Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon mal einen Förderantrag gestellt haben. Wenn zum ersten Mal eine Antragstellung erfolgt, müssen Sie zunächst den Button „Noch kein Konto? Hier registrieren“ auswählen. Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie hier.
Was brauche ich für die Registrierung?
• Persönliche Daten
• E-Mail-Adresse
• Objektadresse (falls keine Adresse vorliegt, werden die Flurdaten benötigt)
• Personalausweis
• Bestätigung der Bankverbindung

Unbedingt erforderlich:
• Fotos des Objektes, außen und innen (wenn die Maßnahme den Innenbereich betrifft)
• Beratungsprotokoll des Fachbüros
• Kostenschätzung nach DIN276 bis in die zweite Ebene eines Architekten (mit Unterschrift und Stempel) oder mindestens zwei vergleichbare Angebote pro Gewerk
• Finanzierungsbestätigung, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Kreditbereitschaftserklärung der Bank
• Eigentumsbestätigung

Gegebenenfalls notwendig:
• Bevollmächtigung
• Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung etc.)
• Verträge (Nutzungsvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag etc.)
• Nachweis Rechtskonstrukt (Satzung, GbR-Vertrag etc.)
• Nachweis über weitere Fördermittel
Eine Anleitung für die Antragstellung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner in der Stadt Niddatal
Sollten Sie Fragen zur Dorfentwicklung der Stadt Niddatal oder andere Anregungen haben, welche die Stadtentwicklung betreffen, melden Sie sich gerne bei:
Herrn Marius Wetz
06034 9124-51
marius.wetz@niddatal.de

Ihre Ansprechpartner für die Privatförderung im Wetteraukreis
Frau Desiree Albrech
06031 83-4132
desiree.albrecht@wetteraukreis.de

Herr Volker Matthesius
06031 83-4131
volker.matthesius@wetteraukreis.de

Downloads
Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) für Niddatal
KEK-Fördergebiet