Das Hauptamt ist im Einzelnen für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Büroorganisation
- Koordination der Verwaltung
- Sitzungsdienst der städtischen Gremien
- Planung und Durchführung von Wahlen
Das Vorzimmer des Hauptamts ist im Einzelnen für folgendes zuständig:
- Sitzungsdienst der städtischen Gremien
- Organisation der Wahlen
- Projektbetreuung
- Versicherungs-Schadensbearbeitung
- Angelegenheiten des Ortsgerichts
Unter der allgemeinen Verwaltung ist im Einzelnen folgende Zuständigkeit zu verstehen:
- DV-Administration
- Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten
- Verwaltung des Satzungsrechts
- Verwaltung des Kommunalrechts
- Verwaltung der Haushaltssatzung und Nachträge
- Koordination von Personalangelegenheiten
- Erstellung des Stellenplans
- Leitung der Stadtwerke
Das Personalamt ist im Einzelnen für folgendes zuständig:
- Personalsachbearbeitung
- Personalabrechnung
- Sichtung der Bewerbungen
- Koordination und Durchführung von Vorstellungsgesprächen