Dorfentwicklung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Niddatal ist bis 2028 ein Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung. Als wichtige Grundlage wurde hierzu ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet, welches am 08.10.2024 von Stadtverordnetenversammlung final beschlossen wurde. Dieses Konzept ist als „Zukunftsplan“ für die Entwicklung der Stadt Niddatal mit ihren jeweiligen Stadtteilen zu verstehen.
Ein zentrales Ziel der hessischen Dorfentwicklung liegt in der Steigerung der Lebensqualität, etwa durch Stärkung der Infrastruktur und Steigerung der Attraktivität ländlicher Kommunen als Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte. Zugleich sollen aber auch übergeordnete gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt einer intakten Umwelt Berücksichtigung finden.
Aus den Mitteln der Dorfentwicklung können sowohl öffentliche Vorhaben (z.B. Ausstattung von Bürgerhäusern, Gestaltung von Dorfplätzen), private Maßnahmen (Instandhaltung von Gebäuden, Gestaltung von Hofflächen) als auch bürgerschaftliche Aktivitäten gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der WIBank und des HMLU.
Förderungsmöglichkeiten und Konditionen
Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Es können nur Bauvorhaben gefördert werden, die im abgegrenzten Fördergebiet liegen oder es sich bei dem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal handelt.
Die entsprechenden Förderkonditionen ergeben sich aus der aktuell gültigen Richtlinie.
Förderangebote für Privatpersonen
Es kann eine Förderung für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen beantragt werden. Dabei muss die Maßnahme auf Grundlage regionaltypischer Bauweise durchgeführt werden (Informationen in der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“). Für jedes Vorhaben kann je Objekt ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten gewährt werden.
Es gelten folgende Obergrenzen:
- 45.000 Euro z. B. bei Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage
- 60.000 Euro bei Kulturdenkmälern
- 200.000 Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z. B. Scheunen, bis zu drei Wohneinheiten
Förderangebote für Kommunen
Grundlage für kommunale Maßnahmen in der Dorfentwicklung ist das kommunale Entwicklungskonzept (KEK). Mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie einer eigens dafür gegründeten Steuerungsgruppe hat die Stadt Niddatal Handlungsfelder und Schwerpunkte erarbeitet, in denen sie Maßnahmen umsetzen möchten.
Beispielhafte kommunale Vorhaben sind die Sanierung und Umbaumaßnahmen von öffentlichen Liegenschaften, die Gestaltung eines Dorfplatzes oder auch die Ansiedlung eines digitalen Nahversorgers (nicht abschließend). Alle erarbeiteten Maßnahmen finden Sie KEK (siehe Downloads.
Antragsverfahren
Vor der Antragstellung muss eine städtebauliche Erstberatung zum Objekt durch das zuständige Beratungsbüro des jeweiligen Förderschwerpunktes erfolgen (nur bei Privatpersonen). Diese ist für die Antragstellenden kostenlos. Bei Interesse an einer Förderung sollte ebenfalls der Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin der Strukturförderung des Wetteraukreises Frau Desiree Albrecht melden. Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon mal einen Förderantrag gestellt haben. Wenn zum ersten Mal eine Antragstellung erfolgt, müssen Sie zunächst den Button „Noch kein Konto? Hier registrieren“ auswählen. Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie hier.
Was brauche ich für die Registrierung?
- Persönliche Daten
- E-Mail-Adresse
- Objektadresse (falls keine Adresse vorliegt, werden die Flurdaten benötigt)
- Personalausweis
- Bestätigung der Bankverbindung
Welche Unterlagen müssen vorliegen?
Unbedingt erforderlich:
- Fotos des Objektes, außen und innen (wenn die Maßnahme den Innenbereich betrifft)
- Beratungsprotokoll des Fachbüros
- Kostenschätzung nach DIN276 bis in die zweite Ebene eines Architekten (mit Unterschrift und Stempel) oder mindestens zwei vergleichbare Angebote pro Gewerk
- Finanzierungsbestätigung, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Kreditbereitschaftserklärung der Bank
- Eigentumsbestätigung
Gegebenenfalls notwendig:
- Bevollmächtigung
- Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung etc.)
- Verträge (Nutzungsvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag etc.)
- Nachweis Rechtskonstrukt (Satzung, GbR-Vertrag etc.)
- Nachweis über weitere Fördermittel
Eine Anleitung für die Antragstellung finden Sie hier.
Ansprechpersonen
der Stadt Niddatal
Eileen Handke | Sonja Smith
Vorzimmer Bürgermeister
Telefon: +49 6034 9124-100
E-Mail: vorzimmer@niddatal.de
Ansprechpersonen
des Wetteraukreises
Desiree Albrecht
Privatförderung im Wetteraukreis
Telefon: +49 6031 83-4132
E-Mail: desiree.albrecht@wetteraukreis.de
Volker Matthesius
Privatförderung im Wetteraukreis
Telefon: +49 6031 83-4131
E-Mail: volker.matthesius@wetteraukreis.de
Städtebauliche Privatberatung
gs architektur
Seltersweg 81
35390 Gießen
Gesine Schmidt
Telefon: +49 641 9720-860
E-Mail: info@gsa-giessen.de
Internet: www.gsa-giessen.de
Städtebauliche Privatberatung
Klaus Heim Beratung
Friedrichstraße 35
63450 Hanau
Klaus Heim
Telefon: +49 6181 9371-0
E-Mail: heim@klaus-heim.com
Internet: www.klaus-heim.com
Öffnungszeiten
Mo.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Di.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 07:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Der Magistrat der Stadt Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal
Telefon +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
