Telefon: +49 6034 9124-0   I   E-Mail: info@niddatal.de

Steuerliche Abgaben

Grund- und Gewerbesteuer

Der Grundsteuermessbetrag und der Gewerbesteuermessbetrag werden von dem zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Die Hebesätze werden von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung festgesetzt. Der Messbetrag und der Hebesatz sind die Grundlage für die Festsetzung (Bescheid-Erstellung) der Grund- und Gewerbesteuer durch die Verwaltung. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Hebesätze:

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

  • Grundsteuermessbetrag x 395 v. H. (Hebesatz)

Grundsteuer B für (bebaute) Grundstücke

  • Grundsteuermessbetrag x 480 v. H. (Hebesatz)

Gewerbesteuer nach Ertrag

  • Gewerbesteuermessbetrag x 380 v. H. (Hebesatz)

Hundesteuer

Für den ersten Hund

60,00 Euro

Für den zweiten Hund

95,00 Euro

Für den dritten Hund

105,00 Euro

Für jeden weiteren Hund

105,00 Euro

Für gefährliche Hunde

750,00 Euro

Spielapparatesteuer

Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwert finden Sie unter Ortsrecht und Satzungen.

Öffnungszeiten

Mo.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Di.:  07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.:  07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr.:  07:30 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Der Magistrat der Stadt Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal

Telefon +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de

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