Ortsgericht
Terminvereinbarung
Termine beim Ortsgericht sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefon: +49 6034 9124-100
E-Mail: vorzimmer@niddatal.de
Amtsräume
Stadtverwaltung Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal
Zuständiges Amtsgericht
Amtsgericht Friedberg
Homburger Straße 18
61169 Friedberg
Ansprechpersonen
Ortsgerichtsvorsteher
Armin Schwenk
Altkönigstraße 15A
61194 Niddatal
Telefon: +49 6034 9124-611
E-Mail: ortsgericht@niddatal.de
Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin
Karin Künze
Gartenstraße 35
61194 Niddatal
Ortsgerichtsschöffen
Kay Stoll
Ilbenstädter Straße 5
61194 Niddatal
Heiko Meiß
Sternbacher Straße 29
61194 Niddatal
Reinhold Bär
Gartenstraße 22
61194 Niddatal
Zuständigkeitsbereiche
Bitte beachten Sie:
Das Ortsgericht wird ehrenamtlich und als nachgeordnete Stelle des Amtsgerichtes Friedberg geführt. Für Ortsgerichtsangelegenheiten muss mindestens eine/einer der Antragsteller/innen wohnhaft in Niddatal sein. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ortsgerichte in Hessen und sind für Beglaubigungen von Unterschriften bzw. Abschriften ausschließlich sofort in bar zu entrichten. Das Ortsgericht steht Ihnen u.a. für nachfolgende Angelegenheiten zur Verfügung.
- Beglaubigungen von Unterschriften
- Beglaubigungen von Abschriften
- Grundstücksschätzungen
- Sterbefallanzeigen
Wichtige Informationen zu unseren Leistungen
Beglaubigungen von Abschriften
Das Original des Dokumentes muss vorgelegt werden. Der/die Auftraggeber/in hat sich durch Personalausweis auszuweisen. Die erforderlichen Abschriften (Kopien) fertigt das Ortsgericht an, bringen Sie daher bitte keine eigenen Kopien mit. Es können nur Abschriften zu Dokumenten in deutscher Sprache, sowie fremdsprachliche bei Vorliegen einer durch offizielle Stellen erstellten Übersetzung, beglaubigt werden. Vorgelegte Dokumente müssen inhaltlich neutral sein und dürfen keine gewaltverherrlichende oder sittenwidrige Inhalte aufweisen.
Beglaubigungen von Unterschriften
Die zu beglaubigende(n) Unterschrift(en) muss/müssen persönlich vor dem Ortsgerichtsvorsteher bzw. dessen Büro vollzogen werden. Die/der Unterzeichnende(n) muss/müssen sich durch Personalausweis ausweisen. Blankounterschriften werden nicht beglaubigt.
Grundstücks-Schätzungen
Muss durch den Eigentümer, Miteigentümer, einen Rechtsnachfolger oder durch beauftragten Rechtsbeistand formlos schriftlich beauftragt werden. Das Objekt muss sich im Ortsgebietes von Niddatal befinden.
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Brandversicherungsurkunde
Es erfolgt eine Ortsbesichtigung durch das Ortsgericht, danach wird eine Schätzungsurkunde erstellt. Die Kosten richten sich nach dem geschätzten Wert. Mit der Schätzurkunde wird eine Gebührenaufstellung versandt. Die ausgewiesene Gebühr ist auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
Sterbefallanzeigen
Im Falls des Ablebens eines/einer in Niddatal wohnhaften Mitbürgers/Mitbürgerin wird zum Zwecke möglicher notwendiger Handlungen des Amtsgerichtes oder anderer Ämter durch das Ortsgericht eine Sterbefallanzeige für das Amtsgericht erstellt. Hierzu holt das Ortsgericht notwendige Informationen bei vom Standesamt angegebenen Auskunftspersonen ein. Wir schreiben diese an und bitten sie, den beigefügten Fragebogen auszufüllen. Damit die folgenden Amtshandlungen zügig stattfinden können, wollen Sie bitte in einem solchen Falle die Unterlagen zügig zurücksenden. Für Fragen oder ggf. notwendige Hilfe steht Ihnen das Ortsgericht gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Mo.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Di.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 07:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Der Magistrat der Stadt Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal
Telefon +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
