Bürgerbüro
Zentrale
Telefon: +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
Ansprechpersonen
Bürgerbüro
Beate Erlenmaier
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Bürgerbüro
Bärbel Beyer
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Bürgerbüro
Bianca Schmidt
Telefon: +49 6034 9124-225
E-Mail: bianca.schmidt@niddatal.de
Zuständigkeitsbereiche
Das Bürgerbüro ist die Zentrale der Stadtverwaltung und im Einzelnen für folgendes zuständig:
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- Ausgabe von Müllsäcken und Komposttüten
- Aushändigung von Elterngeldanträgen
- Aushändigung von Kindergeldanträgen
- Auskunftssperren | Übermittlungssperren
- Ausweisdokumente | Melderegisterauskünfte
- Beglaubigungen von Kopien
- Berechtigungen für ärztliche Untersuchungen
- Betreuungsgeldantrag
- Einwohner An-, Ab- und Ummeldungen
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Fundsachen
- Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen
- Gewerbezentralregisterauszüge
- Haushaltsbescheinigungen
- Kfz-Umschreibung (innerhalb des Wetteraukreises)
- Kirchenaustritte
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Reisegewerbekarten
- Wohngeldantragsformulare
Häufig gestellte Fragen
Was ist bei Anmeldungen | Ummeldungen | Abmeldungen zu beachten?
Bei Anmeldungen / Ummeldungen / Abmeldungen sind alle Ausweisdokumente vorzulegen. Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nur innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Hier müssen Sie auch die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl ist außerdem nachfolgendes Merkblatt zu beachten: Merkblatt zur Bundestagswahl 2025
Was ist bei der Beantragung einer Auskuft aus dem Gewerbezentralregister zu beachten?
Es ist ein Ausweisdokument vorzulegen und eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten. Je nach Belegart 1 (für eigene Zwecke) oder 9 (zur Vorlage bei einer Behörde) wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu Ihnen nach Hause oder auf eine andere Behörde geschickt. Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 benötigen wir die Adresse der empfangenden Behörde und die Angabe eines Geschäftszeichens mit.
Was ist bei der Beantragung eines Führungszeugnisses zu beachten?
Es ist ein Ausweisdokument vorzulegen und eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten. Je nach Belegart N (für eigene Zwecke) oder O (zur Vorlage bei einer Behörde) wird das Führungszeugnis zu Ihnen nach Hause oder auf eine andere Behörde geschickt. Für die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart O benötigen wir die Adresse der empfangenden Behörde und die Angabe eines Geschäftszeichens.
Was ist bei der Beantragung von Fischereischeinen zu beachten?
Der Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden. Ein Jugendfischerei-schein kann für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden. Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines: Die Antragstellerin muss
- muss mindestens zehn Jahre alt sein
- in Niddatal wohnen bzw. angeln wollen
- einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung besitzen (gilt nicht für Jugendfischereischeine)
- ein Passbild vorlegen
- die erforderliche Gebühr entrichten
Bei Jugendfischereischeinen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Was ist bei der Beantragung einer Kfz-Schein-Änderung zu beachten?
Bei Umzügen innerhalb des Wetteraukreises nach Niddatal oder innerhalb Niddatals besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen.
Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Wetteraukreises ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig.
Dazu benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren KfZ-Schein. Es ist eine Gebühr von 10,80 Euro zu entrichten.
Was ist bei der Beantragung von Meldebescheinigungen zu beachten?
Hierfür ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Für die Führerschein-Meldebescheinigungen wird zusätzlich der von Ihnen ausgefüllte Antrag zur Fahrerlaubnis benötigt, sowie ein biometrisches Lichtbild und Ihr Personalausweis.
Wie kann ich mich online ausweisen?
Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen schaffen:
- Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Kartenlesegerät bestellen | mobiles Endgerät ggf. per NFC-Verbindung möglich
- Transport-PIN in persönliche PIN ändern
- AusweisApp installieren
Achtung! Zum Online-Ausweisen benötigen Sie immer eine Internetverbindung. Nachfolgend finden Sie den Link zur AusweisApp: https://www.ausweisapp.bund.de/download/
Was ist bei einer Gewerbean- | -abmeldung zu beachten?
Bringen Sie zur Meldung Ihres Gewerbes ein Ausweisdokument mit.
- ggf. Erlaubnis | Handwerkskarte | Aufenthaltserlaubnis
- ggf. Führungszeugnis
Die Gebühr für die Gewerbemeldung beträgt 28,00 Euro. Sollten Sie eine (Eingangs-) Bestätigung benötigen, kostet diese zusätzliche 8,00 Euro.
Wichtiger Hinweis
Alle Gebühren des Bürgerbüros sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der entsprechenden Gebührenseite des Bürgerbüros.
Öffnungszeiten
Mo.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Di.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 07:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Der Magistrat der Stadt Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal
Telefon +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
