Telefon: +49 6034 9124-0   I   E-Mail: info@niddatal.de

Wasser und Abwasser

Wassergeld

Hinweis: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Gebühren und Beiträgen enthalten.

Benutzungsgebühr für Frischwasser:
2,10 Euro pro Kubikmeter

Zählergebühr

0,75-Zoll-Zähler:
10,32 Euro pro Jahr

1-Zoll-Zähler:
19,26 Euro pro Jahr

1,5-Zoll-Zähler:
33,36 Euro pro Jahr

Zählermiete

Bis zu 7 Kubikmeter monatlich:
0,86 Euro

Bis zu 20 Kubikmeter monatlich:
1,61 Euro

Über 20 Kubikmeter monatlich:
2,78 Euro

Abwassergebühren

Benutzungsgebühr für Schmutzwasser:
3,00 Euro pro Kubikmeter

Benutzungsgebühr pro Quadratmeter versiegelte
Fläche, die in den Kanal einleitet:
0,35 Euro pro Jahr

Abwasserbeitrag

Der Abwasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche und dem festgestellten Nutzungsfaktor (siehe §§ 12 - 15 der Satzung) errechnet. Er beträgt 8,05 € für jeden angefangenen Quadratmeter Veranlagungsfläche. 

Wasserbeitrag

Der Wasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche und dem Nutzungsfaktor (§ 15 - 18 der Satzung) errechnet. Er beträgt 3,71 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für jeden angefangenen Quadratmeter Veranlagungsfläche. 

Wasserwerte

Hier können Sie über die Website der OVAG die Wasserwerte für die einzelnen Stadtteile in Niddatal einsehen:

OVAG-Wasserampel

Zur frühzeitigen Information und zur Transparenz hat die OVAG ab dem Jahr 2021 die OVAG-Wasserampel eingeführt. Diese informiert die Kommunen als örtliche Versorger über die aktuelle und in den nächsten drei Monaten zu erwartende Trinkwasserverfügbarkeit. Die Ampel signalisiert mit der jeweiligen Ampelfarbe wie viel Trinkwasser in nächster Zeit bereitgestellt werden kann. Die Kommunen haben so die Möglichkeit, rechtzeitig und eigenverantwortlich auf einen effektiven Umgang mit Trinkwasser in ihrem Verantwortungsbereich und auf eine sparsamere Verwendung von Trinkwasser – unser aller Lebensmittel Nummer Eins – bei ihren Endverbrauchern (Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern) hinzuwirken.

Unter nachfolgendem Link finden Sie die aktuellen Daten.

Versiegelte Flächen

Seit dem 01.01.2006 wird die gesplittete Abwassergebühr von der Stadt Niddatal erhoben.

Eine Erhebung über den Grad und die Größe der versiegelten Flächen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, die in das Kanalnetz entwässern, wurde im Jahr 2005 auf der Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2001 durchgeführt.

Inzwischen sind seit der ersten Erhebung acht Jahre vergangen und Niddatal hat sich im Kleinen wie im Großen verändert. Zahlreiche neue Baugebiete sind hinzugekommen und auch am bestehenden Gebäudebestand haben sich viele Änderungen ergeben.

Die nun stattfindende Aktualisierung der Flächenerhebung zur gesplitteten Abwassergebühr der Stadt Niddatal wird wie im Jahr 2005 mit dem Luftbild-Verfahren durchgeführt. Beim Luftbild-Verfahren werden die Dachflächen sowie die zusätzlich befestigten Flächen (Hof-, und Bodenflächen) zentral durch die Auswertung der Luftbilder ermittelt. Hierfür wurde im Frühjahr 2013 eine Befliegung durchgeführt. Die resultierenden Bilder wurden dann für eine photogrammetrische Auswertung herangezogen, und es wurden die die versiegelten Flächen nach folgenden Kriterien ausgewertet:

  • Dachflächen (vollversiegelt, bekiest oder begrünt)
  • Bodenflächen (vollversiegelt oder teilversiegelt)

Darauf folgte 2013 das sogenannte Selbstauskunftsverfahren, bei dem die Grundstückseigentümer (ggf. auch die Hausverwaltungen einer WEG) Erfassungsbögen für die im Eigentum oder zu verwaltenden Grundstücke zugestellt bekommen. Die Erfassungsbögen beinhalten die aus der Befliegung ausgewerteten Flächen, um dann entsprechende Angaben über das Abflussverhalten und die Kanalwirksamkeit angeben zu können.

Öffnungszeiten

Mo.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Di.:  07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.:  07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 07:30 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr.:  07:30 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Der Magistrat der Stadt Niddatal
Im Kloster 6, 61194 Niddatal

Telefon +49 6034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de

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